Häufig gestellte Fragen

  • Mit welchen Themen kann ich mich an die Beratungsstelle wenden?

    Bei Themen wie

    • Schwieriges in Partnerschaft und Ehe
    • Konflikte/Trennung in Ehe und Familie
    • Patchwork- und Regenbogenfamilie
    • Geschwisterstreit
    • Lebenskrisen und -wendezeiten
    • Verlust und Trauer
    • Fragen zur Sexualität
    • Kontakt- und Kommunikationsprobleme

    sind Sie hier richtig!

    Im Zweifelsfall dürfen Sie sich mit jedem Thema an die Beratungsstelle wenden; die Beraterin hilft Ihnen auch beim Finden einer geeigneten Unterstützungsmöglichkeit.

  • Wer kann sich für eine Paarberatung anmelden?

    Jede und jeder. Die Beratung ist offen für Menschen aller Konfessionen/Religionen, Nationen und für Erwachsene jeden Alters. Eine Paarberatung findet in der Regel mit beiden Partnern gemeinsam statt. In manchen Situationen ist es auch sinnvoll, wenn sich (zuerst) ein Partner alleine anmeldet.

  • Ich lebe in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Werde ich auch beraten?

    Selbstverständlich werden Sie auch beraten. Die Ehe- und Partnerschaftsberatung ist Anlaufstelle für alle Menschen in allen Lebensformen.

  • Kann ich mich auch bezüglich einer Trennung beraten lassen?

    Ja. In jeder Phase Ihrer Paarbeziehung dürfen Sie Beratung in Anspruch nehmen. Das gilt auch in der Zeit einer Trennung. Dies kann sogar sehr sinnvoll sein, z.B. wenn es darum geht, die (zerrüttete) Paarbeziehung von der Beziehung als Elternpaar zu trennen, damit die gemeinsamen Kinder weiterhin von Ihnen beiden unterstützt werden können.

  • Kann ich mich auch als einzelne Person zur Beratung anmelden?

    Ja. Manchmal ist es sogar sinnvoll, wenn ein Partner alleine eine Beratung wahrnimmt, z.B., wenn der/die andere nicht mitkommen möchte.

  • Wie ist eine Paarberatung aufgebaut?

    Zuerst melden Sie sich via Telefon oder Email in der Beratungsstelle an und vereinbaren einen Termin. Im Erstgespräch wird die Beraterin Sie nach Ihren Personalien und nach Ihrer Familiensituation fragen. Auch Sie haben die Möglichkeit Ihre Fragen zu stellen.

    Am Ende dieses Gesprächs wird mit Ihnen gemeinsam ein vermutlicher Beratungsrahmen abgemacht. Ausserdem wird besprochen, ob die Beratung für eine Person alleine oder gemeinsam mit dem Partner weitergeführt werden soll, wie oft die Gespräche stattfinden (in der Regel einmal monatlich) und wieviel Zeit Sie sich für den Beratungsprozess nehmen sollten (ein Durchschnittswert sind 6 bis 9 Monate).

    Am Ende der Beratungszeit machen Sie gemeinsam mit der Beraterin eine Auswertung und besprechen evt. weitere Schritte.

    Keine Beratung ist gleich. Jeder Beratungsprozess ist ein individuelles Geschehen, was vor allem von der Mitarbeit der Ratsuchenden und vom Engagement der Beraterin lebt. Sie haben die Freiheit sich darauf einzulassen.

  • Was bedeutet "Systemische Therapie"?

    Die Systemische Therapie geht davon aus, dass Schwierigkeiten und Konflikte in und zwischen Menschen vor allem dadurch entstehen, dass Personen in ihrem Verhalten und in ihren sozialen Bezügen Muster verwenden, die früher vielleicht sinnvoll waren, aber heute nicht mehr passen. Das Finden neuer Lösungen für die aktuelle Situation steht deswegen im Mittelpunkt der Therapie. Dabei kommen vor allem lösungsorientierte und ressourcenstärkenden Methoden zum Einsatz. 

    Weiterführende Information

     

  • Steht die Beraterin unter Schweigepflicht?

    Ja. Die Namen der Ratsuchenden und Inhalte der Beratung in Verbindung mit diesen Namen dürfen von der Beraterin nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn es besteht eine von Ihnen persönlich unterschriebene Schweigepflichtentbindung. Dies ist manchmal sinnvoll; z.B. dann, wenn verschiedene Beratungsstellen für Sie arbeiten und Sie z.B. möchten, dass die Mitarbeiter*innen sich zu Ihren Gunsten austauschen.

  • Was kostet die Beratung?

    Die Beratungen sind ein Angebot der Römisch-katholischen Kirche im Kanton Basel-Landschaft - und werden für alle kostenfrei angeboten. Erwartet wird jedoch am Ende der Beratungszeit eine Spende für einen sozialen Zweck nach den finanziellen Möglichkeiten der Ratsuchenden.

  • Ich wohne nicht im Kanton Basel-Landschaft. Werde ich dennoch beraten?

    Im Rahmen der Möglichkeiten werden auch Ratsuchende aus anderen Kantonen zur Beratung angenommen. In Zeiten mit vielen Ratsuchenden in der Beratungsstelle, erhalten Sie dann jedoch eventuell erst in einigen Wochen einen ersten Termin.